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🇳🇱Pendlerpauschale-Rechner – Niederlande

Berechnen Sie Ihre steuerfreie niederländische Fahrtkostenerstattung (reiskostenvergoeding) mit 0,23 €/km, der 214-Tage-Regel und der steuerfreien Ersparnis beim Arbeitgeber.

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Pendlerbesteuerung: Niederlande

Belastingdienst Onbelaste Reiskostenvergoeding 2024 / 2025 • 0,23 € pro Kilometer steuerfreie Erstattung (Hin- und Rückweg)

Arbeitsweg & Arbeitsmuster

km
1 km150 km
Tage
10 Tage280 Tage
%
10%55%
Geschätzte Netto-Steuerentlastung / Pauschale
€2.461/ Jahr
Gesamtabzug€2.461
Pro Monat€205
Jährliche Strecke10.700 km
Angewandte gesetzliche Formel:

50 km Hin- und Rückweg × 0,23 €/km × 214 Pendeltage

Spritkosten vs. Steuerentlastung pro Jahr

Geschätzte Spritkosten:€1.295
Steuerentlastung / Pauschale:+€2.461
Netto-Eigenkosten des Arbeitswegs:€0

Aufschlüsselung der Pendler-Steuerentlastung10700 km Hin- und Rückweg gesamt

Maximale steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber0,23 € × 10.700 km Hin- und Rückweg gesamt (nur wenn Ihr Arbeitgeber sie zahlt)
€2.461
Feste monatliche Auszahlung nach der 214-Tage-RegelStandardmäßiger steuerfreier Posten auf der monatlichen Gehaltsabrechnung
€205

Pendlerregelung – Niederlande: Belastingdienst Onbelaste Reiskostenvergoeding 2024 / 2025

In den Niederlanden erlaubt die Steuerbehörde (Belastingdienst) Arbeitgebern, ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Fahrtkostenerstattung (onbelaste reiskostenvergoeding) von 0,23 € pro Kilometer für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit zu zahlen, unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad oder zu Fuß).

Steuerfreier Höchstbetrag: Arbeitgeber dürfen (müssen aber nicht) bis zu 0,23 € pro Kilometer steuerfrei erstatten.
Berechnet auf die gesamte Strecke für Hin- und Rückweg bei Arbeitswegen und Dienstreisen.
214-Tage-Regel: Arbeitnehmer, die mindestens 128 Tage pro Jahr pendeln, erhalten eine feste, planbare monatliche Erstattung.
Vergleich zwischen steuerfreier Kilometerpauschale und voller Erstattung eines ÖPNV-Abos (NS Business Card).

Häufige Fragen

Wie wird der Pendlerabzug berechnet? (Niederlande)

In den Niederlanden erlaubt die Steuerbehörde (Belastingdienst) Arbeitgebern, ihren Arbeitnehmern eine steuerfreie Fahrtkostenerstattung (onbelaste reiskostenvergoeding) von 0,23 € pro Kilometer für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit zu zahlen, unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad oder zu Fuß).