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🇦🇹Abfindungsrechner: Österreich

Berechnen Sie die österreichische Abfertigung Neu (1,53 % Vorsorgekasse) und Abfertigung Alt inklusive angesparter Auszahlung und begünstigter 6-%-Steuer.

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Abfindungsregeln: Österreich

Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) • Währung: EUR ($)

Beschäftigung & Vergütung

$
$500$25.000
J.
0 J.40 J.
Mon.
0 Mon.11 Mon.
$
$0$50.000
Tage
0 Tage45 Tage
Geschätzte Netto-Abfindung
$4.003
Brutto gesamt$4.259
Gesch. Steuern$256
Effektive Steuer6%
Angewandte gesetzliche Berechnungsformel:

1,53 % des Monatsbruttos (× 14/12) in die Vorsorgekasse über 59 Monate + 2,5 % Fondsrendite p. a.

Netto$4003

Aufteilung der Abfindung

Netto94%
$4.003
Einbehaltene Steuern6%
$256

Gesetzliche Abfindung im EinzelnenGesamte Betriebszugehörigkeit: 60 Monate ununterbrochen

Angespartes Guthaben in der Vorsorgekasse1,53 % monatliche Arbeitgeberbeiträge zuzüglich Veranlagungserträgen
$4.259
Pauschale Abfertigungssteuer (6 % begünstigter Steuersatz)Begünstigter Steuersatz bei Auszahlung aus der Kasse
$256

Gesetzliche Kündigungsregeln – Österreich: Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)

In Österreich gilt für Arbeitsverhältnisse seit 2003 die „Abfertigung Neu“: Arbeitgeber zahlen 1,53 % des Monatslohns in eine Vorsorgekasse ein. Bei Kündigung nach mindestens 3 Beitragsjahren können sich Arbeitnehmer das angesparte Kapital mit pauschal 6 % Steuer auszahlen lassen.

Neues System (Abfertigung Neu): Arbeitgeber zahlen 1,53 % des monatlichen Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse ein.
Das Guthaben kann bei Kündigung (nach 3 Jahren) ausgezahlt werden und wird begünstigt mit pauschal 6 % besteuert.
Möglichkeit, das Guthaben steuerfrei in eine Betriebspension zu übertragen.
Das Guthaben wird bei Kündigung durch den Arbeitgeber nach 36 Beitragsmonaten fällig; davor wird es zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen.

Häufige Fragen

Wie lautet die gesetzliche Abfindungsformel? – Österreich

In Österreich gilt für Arbeitsverhältnisse seit 2003 die „Abfertigung Neu“: Arbeitgeber zahlen 1,53 % des Monatslohns in eine Vorsorgekasse ein. Bei Kündigung nach mindestens 3 Beitragsjahren können sich Arbeitnehmer das angesparte Kapital mit pauschal 6 % Steuer auszahlen lassen.