🇩🇪Abfindungsrechner: Deutschland
Berechnen Sie Ihre Abfindung nach dem Regelsatz 0,5 gemäß § 1a KSchG, mit Fünftelregelung und ohne Sozialversicherungsabzüge.
Abfindungsregeln: Deutschland
Kündigungsschutzgesetz § 1a KSchG (Abfindung) • Währung: EUR ($)
Beschäftigung & Vergütung
0,5 × Monatsgehalt (4.500 €) × 6 Beschäftigungsjahre (> 6 Monate aufgerundet)
Aufteilung der Abfindung
Gesetzliche Abfindung im EinzelnenGesamte Betriebszugehörigkeit: 72 Monate ununterbrochen
Gesetzliche Kündigungsregeln – Deutschland: Kündigungsschutzgesetz § 1a KSchG (Abfindung)
Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat ein betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer Anspruch auf 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt. Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig (begünstigt durch die Fünftelregelung), aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen.
Mit Abfindungsmodellen anderer Länder vergleichen
Häufige Fragen
Wie lautet die gesetzliche Abfindungsformel? – Deutschland
Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat ein betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer Anspruch auf 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt. Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig (begünstigt durch die Fünftelregelung), aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen.