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🇩🇪Abfindungsrechner: Deutschland

Berechnen Sie Ihre Abfindung nach dem Regelsatz 0,5 gemäß § 1a KSchG, mit Fünftelregelung und ohne Sozialversicherungsabzüge.

🇩🇪

Abfindungsregeln: Deutschland

Kündigungsschutzgesetz § 1a KSchG (Abfindung) • Währung: EUR ($)

Beschäftigung & Vergütung

$
$500$25.000
J.
0 J.40 J.
Mon.
0 Mon.11 Mon.
$
$0$50.000
Tage
0 Tage45 Tage
0,253
Geschätzte Netto-Abfindung
$9.080
Brutto gesamt$13.500
Gesch. Steuern$4.420
Effektive Steuer32.7%
Angewandte gesetzliche Berechnungsformel:

0,5 × Monatsgehalt (4.500 €) × 6 Beschäftigungsjahre (> 6 Monate aufgerundet)

Netto$9080

Aufteilung der Abfindung

Netto67%
$9.080
Einbehaltene Steuern32.7%
$4.420

Gesetzliche Abfindung im EinzelnenGesamte Betriebszugehörigkeit: 72 Monate ununterbrochen

Abfindungsformel (Faktor 0,5 pro Jahr)Regelabfindung (Richtwert nach § 1a KSchG)
$13.500
SozialversicherungsfreiheitVollständig sozialversicherungsfrei (SV-frei)
$0
Geschätzte Einkommensteuer (mit Fünftelregelung)§ 34 EStG, unter Annahme eines vollen Jahresgehalts im selben Steuerjahr (Steuerklasse I)
$4.420

Gesetzliche Kündigungsregeln – Deutschland: Kündigungsschutzgesetz § 1a KSchG (Abfindung)

Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat ein betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer Anspruch auf 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt. Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig (begünstigt durch die Fünftelregelung), aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen.

Gesetzlicher Richtwert: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (mehr als 6 Monate zählen als volles Jahr).
Wendet die begünstigte Fünftelregelung an, um den Progressionssprung bei Einmalzahlungen abzumildern.
Sozialversicherungsfrei: Abfindungen sind in Deutschland vollständig von Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Anpassbarer Abfindungsfaktor (Faktor 0,5 bis 1,5) für Aufhebungsverträge.

Häufige Fragen

Wie lautet die gesetzliche Abfindungsformel? – Deutschland

Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hat ein betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer Anspruch auf 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt. Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig (begünstigt durch die Fünftelregelung), aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen.