Wichtige Kreditvergabestandards – Frankreich
Annuitätendarlehen mit festem Zinssatz über die gesamte Laufzeit sind der allgemeine Standard.
Die Assurance Emprunteur (Todesfall- und Invaliditätsversicherung) ist gesetzlich vorgeschrieben und wird monatlich mitgezahlt.
Die Frais de notaire betragen bei Bestandsimmobilien etwa 7 % – 8 % (bei Neubauten 2 % – 3 %).
Vorfälligkeitsentschädigungen (IRA) sind gesetzlich auf 6 Monatszinsen oder 3 % der Restschuld begrenzt.
Kreditobergrenzen & Belastbarkeitsprüfung – Frankreich
Strikte gesetzliche Obergrenze des HCSF (Haut Conseil de Stabilité Financière): Schuldendienstquote höchstens 35 % des Nettoeinkommens und Laufzeit höchstens 25 Jahre.
Grundsteuer & Kaufnebenkosten
Französische Eigentümer zahlen jährlich die Taxe Foncière. Die Kaufnebenkosten (Frais de Notaire) bestehen überwiegend aus staatlichen Grunderwerbsteuern (droits de mutation).
Häufige Fragen
Wie viel Eigenkapital ist mindestens nötig? (Frankreich)
Land: Frankreich. Käufer benötigen in der Regel mindestens 10 % Eigenkapital. Mit 20 % Eigenkapital entfallen jedoch oft zusätzliche Kosten für eine Kreditausfallversicherung.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kaufnebenkosten? (Frankreich)
Die Kaufnebenkosten (Frais de Notaire (Droits d'enregistrement)) betragen durchschnittlich etwa 7.5 % des Kaufpreises und müssen meist aus Eigenkapital bezahlt werden.