Wichtige Kreditvergabestandards – Spanien
Sowohl feste (tipo fijo) als auch an den Euribor gekoppelte variable Hypotheken (tipo variable) sind verbreitet.
Hohe Grunderwerbsteuern (ITP zwischen 6 % und 10 % je nach Autonomer Gemeinschaft).
Ansässige Käufer erhalten bis zu 80 % Finanzierung; für Nichtansässige gilt eine Grenze von 60 % – 70 %.
Banken gewähren häufig Zinsnachlässe (bonificaciones) für den Abschluss von Lebens- und Wohngebäudeversicherung sowie die Gehaltsüberweisung auf das Konto.
Kreditobergrenzen & Belastbarkeitsprüfung – Spanien
Spanische Banken verlangen, dass die Kreditraten 30 % bis 35 % des nachweisbaren Nettoeinkommens nicht übersteigen. Nichtansässige benötigen meist 30 % Anzahlung.
Grundsteuer & Kaufnebenkosten
Eigentümer in Spanien zahlen jährlich die kommunale Grundsteuer (IBI). Beim Kauf fallen ITP (Bestand) oder IVA + AJD (Neubau) sowie Register- und Notarkosten an.
Häufige Fragen
Wie viel Eigenkapital ist mindestens nötig? (Spanien)
Land: Spanien. Käufer benötigen in der Regel mindestens 20 % Eigenkapital. Mit 20 % Eigenkapital entfallen jedoch oft zusätzliche Kosten für eine Kreditausfallversicherung.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kaufnebenkosten? (Spanien)
Die Kaufnebenkosten (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (ITP) & Notar) betragen durchschnittlich etwa 10 % des Kaufpreises und müssen meist aus Eigenkapital bezahlt werden.